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Aktuelles

Aktuelles von Physio Aktiv Österle

Präventionskurs §20 im Gesundheitszirkel Österle

Kursumfang von 8 Einheiten á 60 Minuten

Entspricht dem aktuellen Leitfaden Prävention "Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20, 20 a und 20 b SGB V" und ist von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.

Für wen ist dieses Angebot geeignet?

Für Patienten, Interessenten und alle, die gesundheitsorientiert Handeln möchten und Krankheitsrisiken durch eine Prävention minimieren wollen.

z.B.:

  • Erkrankungsrisiko Diabetes mellitus Typ 2 senken.
  • Sterblichkeitsrate durch Brustkrebs oder andere Krebsarten minimieren.
  • Bewegung fördern.
  • Gesundheit im Alter steigern.

Was müssen Sie tun?

Nennen Sie Ihrer Krankenkasse diese Kurs-ID: 20181112-1059222 und erfragen Sie, wie oft und in welcher Höhe sie diesen Kurs bezuschussen.

Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig oder ganz erstattet werden. Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Präventionskurses durch die Krankenkasse.

Danach vereinbaren Sie einen Termin unter 07231 4244793

Ernährungsführerschen §20

Abnehmen mit slimcoach!

Der slimcoach Ernährungs-Führerschein ist ein 12-wöchiges Online-Kurs.
slimcoach macht Dich durch Lehrbriefe, Mails und motivierende Videos mit der gesunden Ernährung vertraut und gibt Dir viele gute Abnehm-Tipps. Du erhältst einen persönlichen Ernährungsplan mit täglichen Rezeptvorschlägen.

Erstattung der Kursgebühr durch Krankenkassen

Wenn Du am Ernährungs-Führerschein teilnimmst und wöchentlich zwei einfache Aufgaben löst, kannst Du bei Deiner Krankenkasse die Erstattung in Höhe von 85 Euro der Kursgebühr beantragen.

Zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle
der Prävention

Erstattungsfähig nach §20 Abs. 1 SGB V

Betriebliche Gesundheitsförderung als zeitgemäße Unternehmensstrategie

Gut ausgebildete, gesunde und motivierte Mitarbeiter bilden für Ihr Unternehmen das optimale Fundament. Einen dauerhaften Erfolg können Sie mit einem aktiven und flexiblen Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen sicherstellen. An dieser Stelle kommt die betriebliche Gesundheitsförderung ins Spiel. Diese ist ein individuelles Programm, um Ihre Mitarbeiter für das Thema „Gesundheit“ zu sensibilisieren und das Wohlbefinden zu steigern.

Es geht darum,
aus gesundheitlicher Sicht Arbeit und Lebensgestaltung miteinander zu vereinen.

Die stetig wachsende Belastung im Arbeitsleben zieht weitreichende gesundheitliche Folgen mit sich. Auswertungen zeigen, dass Muskel- und Skeletterkrankungen einen Großteil der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle ausmachen. Chronische Erkrankungen können zu den Einschränkungen am Arbeitsplatz führen und wirken sich somit negativ auf die Leistung von Mitarbeitern aus.

Jährlich beträgt die finanzielle Belastung für deutsche Unternehmen 129 Milliarden €, die durchschnittliche Anzahl an Krankheitstagen pro Mitarbeiter beläuft sich aktuell auf 17,4 Tage pro Jahr.

Jeder profitiert von der betrieblichen Gesundheitsförderung

Vorteile Arbeitgeber

  • Sicherung der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter
  • Senkung der Kosten durch weniger Krankheitsfälle
  • Stärkung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit
  • Motivationssteigerung durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen
  • Senkung der Kosten durch weniger Krankheitsfälle
  • Imageaufwertung Ihres Unternehmens

Vorteile Arbeitnehmer

  • Reduzierung der notwendigen Arztbesuche
  • Verbesserung Ihrer Gesundheit und Senkung Ihrer gesundheitlichen Risiken
  • Verringerung von Belastungen
  • Steigerung Ihrer Lebensqualität
  • Erhaltung bzw. Zunahme Ihrer Leistungsfähigkeit
  • Erweiterung des Wissens und praktischer Fähigkeiten in Bezug auf gesundes Verhalten im Betrieb und Freizeit

Steuerliche Vorteile

Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. Bis zu 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seitdem lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.

Es werden verschiedene Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen bspw.:

  • Bewegungsprogramme
  • Ernährungsangebote
  • Suchtprävention
  • Stressbewältigung

Unser Angebot an Sie

  • Gesundheitsberatung
  • Die Erstellung Ihres Trainingskonzeptes
  • Ihre Einweisung an den Trainingsgeräten
  • individuelle Trainingsbetreuung
  • Erfolgskontrolle und Anpassung der Trainingspläne
  • Vernetzung mit der Physiotherapie

Informieren Sie sich bei uns über die individuellen Möglichkeiten. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam Ihr Erfolgskonzept zu erstellen.

Einkommenssteuergesetz, § 3 Nr. 34:

Betriebliche Gesundheitsförderung

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

Unter diesem Aspekt der Lohnersatzleistung sind Zuschüsse des Arbeitgebers bzw. die Übernahme der Beiträge in Gesundheitszentrum möglich.

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